Das schweizerische Arbeitsrecht beinhaltet mit Gesetzen und Rechtsprechung sämtliche Rechtsgrundlagen, mit denen die Beschäftigung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber geregelt wird. Die private Beschäftigungssituation ist ganz überwiegend bundesweit geregelt, während im öffentlich-rechtlichen Bereich nach wie vor kantonale Bestimmungen